» Hagelschaden

Was Sie entscheiden müssen

Sie haben das Wahlrecht, sich den Hagelschaden auszahlen zu lassen oder den Schaden in Stand zu stellen. Wenn Sie ersteren Weg wählen, sollten Sie der Einladung Ihrer Versicherung Folge leisten und Ihr Fahrzeug im entsprechenden „Drive-In“ zeigen. In den meisten Fällen wird Ihnen umgehend ein Check ausgestellt und Sie unterschreiben gleichzeitig, dass Sie definitiv auf weitere Forderungen aus diesem Schadenfall verzichten. Sie fahren weiterhin ein vom Hagel beschädigtes Auto, dafür haben Sie einen Geldbetrag erhalten, der Ihnen als endgültige Entschädigung zu Ihrer freien Verfügung steht.

Wenn Sie keine Auszahlung wünschen, zeigt die Erfahrung, dass es besser ist, der Einladung in das „Drive-In“ nicht nachzukommen. Einerseits investieren Sie sehr viel Zeit, meistens Arbeitszeit, die Sie wieder nachholen müssen und andererseits hat die Praxis gezeigt, dass die im jeweiligen „Drive-In“ kalkulierten Reparaturkosten sehr oft für eine korrekte Hagelschaden-Instandstellung nicht ausreichen. Dies kann unter Umständen zwischen den beteiligten Parteien zu anstrengenden Diskussionen führen.