» Garantieleistungen

Grundsätzlich haftet jedes Unternehmen für seine geleistete Arbeit. Wir gehen über die übliche Gewährleistung von 2 Jahren hinaus und gewähren eine Garantie von 3 Jahren sowie die volle Weiterführung der Werksgarantie im reparierten Bereich.

Wird an einem Fahrzeug ein Eingriff vorgenommen, erlischt im reparierten Bereich die Garantie. Für diese Arbeit muss also der Reparaturbetrieb anstelle des Herstellers einspringen. Alle anderen vom Hersteller abgegebenen Garantien bleiben unverändert bestehen. Das heisst: Eine allfällige Mängelrüge eines Kunden darf vom Hersteller nur abgelehnt werden, wenn sie in einem kausalen Zusammenhang mit dem Eingriff steht.

Die Garantie nimmt jedoch immer mehr die Stellung eines Kundenbindung-Instrumentes an. Es wird versucht, mit unsinnig langen Garantiezeiten (30 Jahre!) den Kunden ein Autoleben lang in der eigenen Organisation zu halten und während dieser Zeit jeden Franken Wertschöpfung, den der Unterhalt und die Reparatur generiert, abzuschöpfen. Dass kaum ein Auto viel länger als 10 Jahre in der Schweiz im Verkehr ist, ist jedoch jedem klar.

Langfristig dürften die Geprellten die Konsumenten und die Versicherungswirtschaft sein. Gelingt es mit derartigen Machenschaften, die unliebsame Konkurrenz auszuschalten, entsteht ein absolut geschützter Markt. Dessen Preisentwicklungen sind absehbar.

Die Strategien der verschiedenen Fahrzeughersteller sind denn auch sehr unterschiedlich. Sehr restriktiv in dieser Beziehung ist eigentlich nur ein Automobilhersteller. Dieser global tätige Konzern will sämtliche Arbeiten ausschliesslich in der eigenen Organisation behalten. Der Widerspruch dieses Verhaltens ist offensichtlich: Einerseits werden in der globalisierten Marktwirtschaft alle Handelshemmnisse und Schranken beseitigt. Gleichzeitig werden neue, künstliche «Grenzen» geschaffen, dies ist dann nicht Protektionismus eines Landes, sondern der eines Konzerns – mit den gleichen Konsequenzen.